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Stehen Bildungsbetriebe vor dem Aus?

Verantwortlicher Autor: Michael Hofmann Frankfurt am Main, 23.09.2024, 19:01 Uhr
Presse-Ressort von: Michael Hofmann Bericht 6563x gelesen
Bildung
Bildung  Bild: pixabay.com, peggy_marco

Frankfurt am Main [ENA] Gleich zwei Damoklesschwerte bedrohen die Bildungsbranche. Ob private oder berufliche Bildung, ob Sprachkurs, Yogatraining oder Managementschulung – alles wird in 2025 aller Voraussicht nach wesentlich teurer werden. Und die Gründe hierfür liegen nicht bei den Bildungsanbietern.

Ein Hauptfaktor für die bevorstehende Verteuerung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Im Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 wurde eine Musikschullehrerin aus Baden-Württemberg, die auf Honorarbasis arbeitete, als abhängig Beschäftigte eingestuft. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben daraufhin auch die Kriterien der betrieblichen Eingliederung von Honorarkräften verschärft. Ferner übertrugen sie die Prinzipien des Urteils generell auf Lehrer, Dozenten, Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bildungseinrichtungen.

Folgen des BSG-Urteils

In der Konsequenz werden Bildungsinstitute kaum noch die Möglichkeiten haben, freiberufliche Kräfte zu beschäftigen. Freiberufliche Honorarkräfte müssen in ein Anstellungsverhältnis übernommen werden, was deutlich höhere Kosten bedeutet. Aber nicht nur das – auch der Markt an Dozentinnen und Dozenten wird kleiner werden. Sehr oft haben sich freiberufliche Dozentinnen und Dozenten ganz bewusst für die Freiberuflichkeit entschieden. Besonders wenn ein Auftraggeber nicht genügend Aufträge anbieten kann, arbeiten sie für verschiedene Auftraggeber und haben so in Summe ein ausreichendes Einkommen.

Müssen nun alle diese Honorartätigkeiten in ein Vertragsverhältnis überführt werden, muss man sich entscheiden, bei wem man die Steuerklasse drei bzw. vier nimmt. Bei allen anderen Arbeitsverhältnissen gilt Steuerklasse sechs mit nahezu 50\% Abzügen. Diese bekommt man zwar mit der Steuererklärung größtenteils zurück, jedoch erst im Jahr darauf. Miete etc. muss aber gleich und nicht im kommenden Jahr bezahlt werden, was viele ehemals freiberufliche DozentInnen bereits dazu bewegt hat, in anderen Bereichen tätig zu werden.

Es liegt nun an der Politik, durch gesetzliche Anpassungen Regelungen zu schaffen, die es Bildungsinstituten ermöglichen auch weiterhin freiberufliche DozentInnen einzusetzen. Nur so können Spitzenzeiten abgedeckt und beispielsweise Angebote für den Erwerb einer selten nachgefragten Fremdsprache angeboten werden. Kaum ein Sprachinstitut wird genügend Arbeitsvolumen haben, um beispielsweise DänischdozentInnen unter Vollzeitvertrag zu nehmen.

Es kann noch schlimmer werden

Ein weiterer Punkt, der der Bildungsbranche aktuell zu schaffen macht, ist eine drohende Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Anfang Juni hat die Bundesregierung mit Kabinettsbeschluss den Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 an den Bundestag zu weiteren Beratungen übergeben. Hierin ist vorgesehen den § 4 Nummer 21 Satz 1 Buchstabe a UStG sowie Nummer 23 Buchstabe a UstG dahingehend zu verändern, dass die Steuerfreiheit für Leistungen im Bereich der Fortbildung künftig nur für Einrichtungen gegeben ist, die keine “systematische Gewinnerzielung” anstreben. Bildungsanbieter, die nicht gemeinnützig sind, werden ab dann auf ihre Preise 19\% Umsatzsteuer verlangen müssen.

Viele Bildungsanbieter haben große Zukunftsängste, denn meist sind so kurz nach der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Umsatzausfällen keine oder nur geringe Reserven verfügbar. Wird es jetzt nötig werden, die Preise allein zur Deckung der gestiegenen Selbstkosten zu erhöhen und darauf noch Umsatzsteuer aufzuschlagen, sehen sich viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht.

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