Freitag, 29.03.2024 09:56 Uhr

Verhältnismäßigkeit von Geldstrafen

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 25.01.2021, 08:38 Uhr
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Wien [ENA] Jeder, der schon einmal wegen einer geringfügigen Verwaltungsübertretung eine viel zu hohe Geldstrafe erhalten hat, fragt sich mit Recht warum das so ist. Diejenigen, die das Glück hatten noch nicht damit konfrontiert gewesen zu sein, gehen meist achtlos an dieser durchaus für eine Demokratie wichtigen Fragestellung vorbei. Es braucht nämlich wirklich Glück, nicht mit Verwaltungsübertretungen konfrontiert zu sein.

Denn der öffentliche Raum ist durch ein enges Spinnennetz von Strafandrohungen geregelt, die, würde man sie sich bewusst machen, jede zwangslose Benützung verhindern. Das Leben käme zum Erliegen und Angst würde ein fröhliches Miteinander unmöglich machen. Betroffen davon sind in erster Linie die, die sich um ein bürgerliches, gemäßigtes Leben bemühen und weniger die, die den öffentlichen Raum für Schwerkriminalität jeder Art missbrauchen. Nun, die hohen Geldstrafen für harmlose Verwaltungsübertretungen, die oft in Unkenntnis passieren und von der Laune eines Exekutivbeamten abhängen, bewegen sich eigentlich in der Grauzone von Amtsmissbrauch. Denn ein Beamter, der mit dem Vorsatz handelt einen anderen zu schädigen, ist zu bestrafen.

Hat der Beamte seine Befugnis missbraucht wenn er bei Geringfügigkeit eine Anzeige ausstellt, obwohl er/sie eigentlich mahnen, beraten und klären müsste und könnte und stellt somit die unverhältnismäßig teure Anzeige nicht einen Vorsatz dar die Beschuldigten unverhältnismäßig zu schädigen? Bei Einspruch gibt das Verwaltungsgericht den Angezeigten kaum Recht und sei der Anlass für die hohe Geldstrafe noch so nichtig. Anscheinend geht es dabei schlicht und einfach um viel Geld und die Legitimität des Systems als Ganzen. Traurig ist nur, dass diese Praxis das System nicht stärkt sondern schwächt, was auch an der zunehmenden Schwerkriminalität sichtbar wird und das Vertrauen in die Polizei und Justiz untergräbt.

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