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Generalamnestie für Corona-Strafen

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 13.04.2021, 13:03 Uhr
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Wien [ENA] Ein Anwalt in Baden, Niederösterreich lässt jetzt alle Coronaregeln prüfen. Und das ist auch gut so, denn die Strafandrohung bei angeblichen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz und die ganze oft willkürliche Lockdown Situation haben Ausmaße angenommen, die nicht nur besorgniserregend sind, sondern sie rütteln auch an den Grundfesten der Verfassung. Genau darum geht es auch dem Anwalt Gottfried Forsthuber.

Er fordert, dass der VfGH die Corona Maßnahmen und deren Sinnhaftigkeit überprüft. Leicht gesagt, schwer getan! Denn in der Zwischenzeit haben sich 500Seiten Schriftsatz, 333 Dokumente und Belege auf über 5.600 Seiten angesammelt. Ausserdem braucht es jede Menge Experten, die in der Lage sind zu entscheiden, ob überhaupt eine Gefährdung stattgefunden hat, die ja erst die Strafe rechtfertigen würde. In der Zwischenzeit haben auch Fachleute zugegeben, dass sich Ansteckungen hauptsächlich dort abspielen, wo sie gar nicht zu vermeiden sind, nämlich in Familien. Wenn alle Familienmitglieder soziale Bezüge haben wie Schule, Freunde oder den Arbeitsplatz und sich dann zuhause treffen, ist eine Ansteckung meistens nicht vermeidbar.

Die Frage stellt sich nur, warum es Experten bedarf, die dies erst nach einem Jahr zugeben und in der Zwischenzeit schwärmen Polizisten aus um in Parks und öffentlichen Plätzen nach Corona Sündern zu fahnden. Die deutsche Gesellschaft für Aerosolforschung macht endlich publik, was für jeden vernünftigen Menschen offensichtlich ist, dass nämlich die CoV-Ausbreitung durch Aerosole in der Luft hauptsächlich in den Innenräumen stattfindet. Das heißt aber nicht, dass der Selbstschutz durch Abstandhalten und Bedecken von Mund und Nase auch im Freien sinnvoll ist. Wenn Verfassungsrechtler argumentieren, dass eine Generalamnestie ohne Einzelfall-Prüfung nicht möglich ist, dürfte auch keine Anzeige ohne Nachweis der Gefährdung stattfinden.

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