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Corona „Lockdown-Light“

Verantwortlicher Autor: Michael Hofmann Frankfurt am Main/Berlin, 29.10.2020, 15:42 Uhr
Presse-Ressort von: Michael Hofmann Bericht 14056x gelesen

Frankfurt am Main/Berlin [ENA] Erst im Frühjahr gab es in Deutschland den totalen Lockdown, nahezu alle Geschäfte und Einrichtungen waren geschlossen. Nun sei das Tempo, in dem sich das Coronavirus ausbreite, exponentiell gestiegen, so Bundeskanzlerin Angela Merkel in der heutigen Pressekonferenz. Die Zahl der Intensivpatienten habe sich innerhalb der vergangenen zehn Tage verdoppelt. Daher müsse man jetzt weitere Maßnahmen ergreifen.

Die politischen Prioritäten habe man bei den Beschlüssen in der heutigen Sitzung mit den Ministerpräsidenten, immer im Auge behalten. Die erste Priorität, so die Bundekanzlerin, sei es das Wirtschaftsleben intakt zu halten. Daher sollen Dienstleistungsbetriebe und Geschäfte weiterhin geöffnet bleiben, wenngleich auch unter verschärften Hygienebedingungen. Das alles nannte Bundeskanzlerin Merkel eine nationale Kraftanstrengung.

Kitas und Schulen bleiben geöffnet

Als zweite Priorität nannte Bundeskanzlerin Merkel, dass Schulen und Kitas offen bleiben. Der regierende Bürgermeister Berlins und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Michael Müller ergänzte, dass dies allein schon deswegen wichtig sei, da man beim Lockdown im Frühjahr leider die Erfahrung machen musste, dass Gewaltübergriffe zum Nachteil von Frauen und Kindern deutlich gestiegen seien.

Kaum noch Rückverfolgung möglich

Die heute beschlossenen Maßnahmen, so Angela Merkel, seien notwendig, um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern. Das wichtigste Instrument sei die Nachverfolgung der Kontakte und genau diese sei nicht mehr zu gewährleisten. Die Bundeskanzlerin sprach von 75% der Corona positiv getesteten, bei denen unter anderem auf Grund der Überlastung des Gesundheitssystems keine Rückverfolgung mehr möglich sei. Insofern sei es nicht mehr möglich Infektionsketten zu durchbrechen. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage, fügte sie hinzu.

Harte Auflagen für den privaten und den Freizeitbereich

Bei den Maßnahmen, die ab dem 02.11.2020 und für vier Wochen bundesweit gelten sollen, wird es hauptsächlich harte Auflagen für den privaten und den Freizeitbereich geben. Vierzehn Tage nach Inkrafttreten werde man sich erneut beraten, die Maßnahmen bewerten und ggf. anpassen. Zweck sei es, ab Dezember wieder das normale Leben – natürlich unter Coronabedingungen - gestalten und sich zu Weihnachten auch treffen zu können. Zu den Maßnahmen zählt, dass man sich in der Öffentlichkeit nur noch mit Personen eines weiteren Hausstandes und nur noch mit maximal 10 Personen aufhalten darf.

Das gilt auch für Wohnungen und private Einrichtungen und man werde auch hier die Kontrollen verstärken. Die Regierung fordert die Bürgerinnen und Bürger auf, auf private Reisen, auch Tagesreisen, zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland zu touristischen Zwecken werden verboten. Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen und ähnliche der Freizeitgestaltung dienende Einrichtungen werden geschlossen. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Ausgenommen sind die Abholung und Lieferung mitnahmefähiger Speisen und der Betrieb von Kantinen.

Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Auch bleiben Friseursalons unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet. Groß- und Einzelhandel werden mit Auflage zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet bleiben. Es gilt hierbei die Begrenzung auf einen Kunden pro 10 qm Verkaufsfläche.

Außerordentlichen Wirtschaftshilfe für Betroffene

Die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe unterstützt werden. Hierbei kann bis zu 75% des Umsatzes aus dem November 2019 erstattet werden. Diese außerordentliche Wirtschaftshilfe habe – so Hessens Ministerpräsident Bouffier später – ein Volumen von rund 10 Milliarden Euro. Aus europarechtlichen Gründen gilt dies nur für Betriebe mit maximal 50 Beschäftigten. Für größere Betriebe gelten europarechtliche Richtlinien, die im Einzelnen noch in dieser Woche bekannt gegeben werden sollen, so der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier in einer gesonderten Pressekonferenz.

Ferner soll die mobile Heimarbeit wo immer ermöglicht werden. Um vulnerable Gruppen der Gesellschaft werde man sich besonders kümmern. Wichtig sei es aber auch, dass Menschen in Alten- und Pflegeheimen weiterhin Besuch empfangen können, so Bundeskanzlerin Merkel. Hierzu merkte der Hessische Ministerpräsident später noch an, werde es Gespräche mit den Verantwortlichen dieser Einrichtungen geben, in denen die genauen Prozedere besprochen werden müssen.

Die Bundeskanzlerin erwähnte ausdrücklich, dass es hervorragende Hygienekonzepte unter anderem von Gastronomiebetrieben gab, es aber leider nun eine Situation eingetreten sei, bei der man den Großteil der Infektionen nicht mehr nachverfolgen könne und man deswegen zum Schutz der Bevölkerung solche Maßnahmen ergreifen musste. Es gehe darum Situationen einzuschränken, bei denen sich Menschen verschiedener Hausstände treffen und die nicht unbedingt notwendig seien. Man wisse auch, dass man den Menschen viel zumute.

Abschließend noch ein Zitat aus der Pressekonferenz der Bundesregierung. Der Ministerpräsident Bayerns, Markus Söder, sagte „wir werden Corona überstehen“. Hoffen wir, dass wir das nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich tun werden.

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