Freitag, 26.04.2024 21:20 Uhr

Ab Dienstag härtere Strafen im Straßenverkehr

Verantwortlicher Autor: Michael Hofmann Frankfurt am Main, 26.04.2020, 13:54 Uhr
Presse-Ressort von: Michael Hofmann Bericht 9377x gelesen
Geschwindigkeitsmessung
Geschwindigkeitsmessung  Bild: pixabay (ccc-Lizenz)

Frankfurt am Main [ENA] Ab Dienstag, dem 28. April 2020, sollte man sich als Autofahrer in Deutschland noch strikter an die Straßenverkehrsregeln halten. Denn ganz schnell wird es teuer oder man muss gar seinen Führerschein abgeben. Innerorts reichen 21 km/h zu viel und man geht einen Monat zu Fuß.

Nachdem am 14.02.2020 der Bundesrat der Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt hat, drohen ab kommendem Dienstag deutlich höhere Strafen für Verstöße im Straßenverkehr. Dass dies naturgemäß unter dem Straßenverkehrsteilnehmern unterschiedliche Reaktionen auslöst, ist normal. Einerseits wird niemand bestraft, der sich an die Regeln hält, andererseits kann nun aber bereits eine kleine Unaufmerksamkeit den Führerschein kosten.

Eine minimale Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts kostet heute und morgen noch € 15,-. Ab Dienstag sind es schon € 30,-. Für 11-15 km/h zu viel sind ab Dienstag € 50 statt € 25 und für 16-20 km/h zu viel € 70 statt vorher € 35,- fällig. Besonders hart wird es aber ab 21km/h zu viel, denn da droht innerorts nun bereits das einmonatige Fahrverbot. Ab 26 km/h zu viel droht dies auch außerorts. Eine kleine Unachtsamkeit wie beispielsweise das nicht bemerken einer Begrenzung auf 30 km/h kann ab Dienstag schnell der Führerschein kosten.

Unstrittig sind sich nahezu alle darüber einig, dass die Verschärfung der Strafe für das nicht Bilden der Rettungsgasse auch härter bestraft werden wird. Zu den bereits drohenden € 200,- Strafe und dem einen Punkt in Flensburg kommt ab Dienstag noch ein einmonatiges Fahrverbot dazu. Deutlich härter werden künftig vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen. Denn ihnen drohen mit der Novellierung der StVO mindestens € 240, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Weniger erfreut über die Verschärfung der Strafen für das Halten in zweiter Reihe werden vor allem Lieferdienste sein. Sind es aktuell noch € 15 fürs Halten und € 20,- fürs Parken werden ab Dienstag € 55,- fällig. Bei Behinderung sind es sogar € 70,- und ein Punkt in Flensburg. Gleich sieht es mit Parken auf Geh- und Radwegen aus. Für mehr Sicherheit für Rad- und E-Scooter-Fahrer sorgt die Neuregelung, dass Autofahrer beim Überholen künftig 1,5 Meter (innerorts) oder 2 Meter (außerorts) einhalten müssen. Bislang war nur von einem ausreichenden Abstand die Rede.

Alle Neuerungen auf einen Blick kann man beim ADAC auf der Seite https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/ nachlesen. In diesem Sinne wünschen wir allzeit gute und sichere Fahrt.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.