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Update - Ausnahmezustand in Reitställen

Verantwortlicher Autor: Haas Österreich, 22.03.2020, 11:38 Uhr
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STAY AT HOME
STAY AT HOME  Bild: Haas

Österreich [ENA] Nach großer Unsicherheit der Pferdebesitzer in Österreich, ob man trotz Ausgangsbeschränkung sein Pferd im von Wohnsitz entfernten Stall betreuen darf, ist es dem österreichischen Pferdesportverband gelungen, ein offizielles Statement des österreichischen Gesundheitsministeriums zu bekommen.

Basis für die Äußerungen des Ministeriums war ein Statement des Vorstands der Vereinigung Österreichischer Pferdetierärzte zum Thema "Betreuung des Pferdes unter Beachtung tierschutzrechtlicher Regeln". Eine der wichtigsten Fragen war, ob ein Pferdebesitzer sein Pferd zwecks Bewegung auch reiten darf oder nicht. Manche Pferde sind an der Hand viel weniger beherrschbar als unter dem Sattel bzw. müssen Sportpferde auch abtrainiert werden, man kann sie nicht einfach von einem auf den anderen Tag wegstellen und nur auf die Koppel schicken, war eine wichtige Äußerung der Experten zu diesem Thema. Das Ergebnis verantwortlicher Regierungsstellen lautete, ja, man darf zum Zwecke des Bewegens auch reiten, aber unter nachstehenden Voraussetzungen:

Voraussetzung ist, immer sämtliche Vorgaben zur Vermeidung einer Infektion mit Covid-19 zu beachten und kein Risiko eines Unfalls einzugehen. Es dürfen keine Ausritte oder Trainings durchgeführt werden, das Reiten darf nur zu Bewegungszwecken erfolgen. Es muss zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1, besser 2 Metern eingehalten werden, dies sowohl im Stall als auch auf dem Reit- oder Longierplatz. Allerdings betonten die Regierungsverantwortlichen, dass Pferdeeigentümer ihr Pferd im Stall nur dann besuchen dürfen, wenn dies zur Abwendung unmittelbarer Gefahr für das Eigentum (Pferd) notwendig ist. Tierärzte und Hufschmiede dürfen selbstverständlich weiterhin ihrer Arbeit im Stall nachgehen, außer der Stall steht unter Quarantäne.

Am 21.3. besserte dann das Gesundheitsministerium auf seiner Homepage nach und führte unter den FAQ, was zur Grundversorgung zählt, ausdrücklich an: Besuch des eigenen Pferdes zur Betreuung und notwendigen Bewegung (wenn nicht die notwendige Betreuung des Pferdes z.B. durch den Einstellbetrieb sichergestellt ist). Es wird nun an den Pferdeeigentümern liegen, dieses Zugeständnis maßvoll umzusetzen und weiterhin ihren Beitrag zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Coronavirus zu erbringen, nicht nur aus Liebe am Pferd, sondern auch zur Nächstenliebe.

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